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Schrottimmobilien

18. April 2018 | Rat § Recht
Kein Schrott Schrottimmobilien

Kein Schrott: Schrottimmobilien

Woher kommt also der Begriff Schrottimmobilie - der sogar Eingang in die obergerichtliche Rechtsprechung gefunden hat - als Schimpfwort?

Die Bezeichnung Schrottimmobilie ist leider eine populistische Wortkombination und widerspricht sich selbst, denn Immobilien sind grundlegend ein „Sachgut“. Und auch Schrott erfährt gerade heute in unserer schnelllebigen Welt seine wichtige Aufwertung durch Wiederverwertung.

Was ist mit Schrottimmobilie tatsächlich gemeint?

Es geht hierbei nicht um den Zustand oder die Optik der Immobilie, sondern um den zwielichten Wert der Immobilie im Rahmen eines Verkaufsprozesses: Der Wert der Immobilie war zum Zeitpunkt des Erwerbs wesentlich geringer als der geleistete Kaufpreis.

Als Grund dafür gilt in der Regel das Verkaufsargument, die Rendite der Immobilie würde sich allein durch Steuervorteile und Mieteinnahmen rechnen. Dieses unseriöse Versprechen hat sich dann aber nie erfüllt, denn die Mieteinnahmen blieben weit unter der Kalkulation und die Steuerrückzahlungen reichten nicht für eine Refinanzierung aus oder um das Darlehen zu bedienen. Für die getäuschten Käufer endet das hochpreisige Geschäft nicht selten in der Privatinsolvenz.

Da die dubiosen Beteiligten leider schwer zur Rechenschaft gezogen werden können, bleibt nur die abgewertete Immobilie als dingfester Tatbestand, als Schrottimmobilie.

Betrachten wir Schrottimmobilien aber mal positiv:

Als „unbewegliches Sachgut“ haben sie einen wortwörtlich bodenständigen Wert. Ein Handel ist auch weiterhin möglich. Um sowohl dem wirtschaftlich Geschädigten neue Perspektiven zu bieten als auch der Immobilie eine Aufwertung ermöglichen zu können, ist ein seriöser Weiterverkauf empfehlenswert. Alle Fakten, Zahlen und Verkaufswünsche kommen transparent auf den Tisch, der neue Käufer entscheidet weitsichtig, welche eigenen Ziele er erreichen möchte – und wann und wie er es schaffen kann.

Wird fair verhandelt und kommt ein sachgerechter Neuverkauf zustande, ist allen geholfen: Dem Verkäufer, dem Käufer, der Immobilie und ihren Bewohnern.

Entlastung: Schrottimmobilie wieder verkaufen

Sollten Sie in der bedauerlichen Situation eines Geschädigten sein, helfen wir Ihnen gerne im Rahmen einer diskreten und persönlichen Beratung rund um den Verkauf weiter.

ImmoKEY / Frau Stefanie Szisch, CEO: 030 / 610 820 200

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