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Eigentumsförderung ab 2023

30. November 2022 | Finanzen
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Günstige Kredite für kleine und mittlere Einkommen

Ab Juni 2023 sollen Familien durch zinsverbilligte KfW-Kredite beim Erwerb von Wohneigentum gefördert werden.

Wie genau soll die Eigentumsförderung ab 2023 aussehen?

Bereits im Juni 2022 hatte Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) im Interview mit der Wirtschaftswoche von ihrem Plan berichtet, schnellstmöglich ein Darlehen zum Kauf von Wohneigentum einzuführen. Nun berichtet die Berliner Morgenpost von konkreten Informationen, die aus einem Bericht des Bundesbauministeriums hervorgehen.

Nun wurden weitere Details bekanntgegeben, wie unter anderem haufe.de berichtet: Demnach sollen Familien mit niedrigen und mittleren Einkommen voraussichtlich ab Juni 2023 zinsverbilligte Kredite von der staatlichen Förderbank KfW erhalten können. Diese sollen dem Eigenkapital zugerechnet werden und somit die Chancen der Antragstellenden auf klassische Immobilienfinanzierungen erhöhen und günstigere Kreditkonditionen ermöglichen.

„Familien mit kleinen und mittleren Einkommen haben es angesichts des angespannten Wohnungsmarktes und der Preissteigerungen beim Baumaterial besonders schwer, bezahlbaren Wohnraum für sich zu schaffen.“

Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) gegenüber der Berliner Morgenpost

Denn üblicherweise müssen die Kaufnebenkosten (Notarkosten, Grunderwerbsteuer und ggf. Maklerprovision) mit Eigenkapital bezahlt werden. Die meisten Kreditbanken finanzieren lediglich den reinen Kaufpreis der Immobilie. Je höher das eingebrachte Eigenkapital, desto günstiger der Kredit und die zu zahlenden Zinsen. Da sich die Kaufnebenkosten anteilig am Kaufpreis berechnen, sind die Hürden für Immobilienkäufer in den vergangenen Jahren immer höher geworden.

Der neue zinsverbilligte Kredit der KfW soll nun Abhilfe schaffen und mehr Menschen die Möglichkeit zum Erwerb von Wohneigentum geben. Zudem soll er unabhängig von den stark gestiegenen Bauzinsen gestaltet werden.

Insgesamt stellt das Bundesbauministerium für diese Eigentumsförderung 350 Millionen Euro zur Verfügung.

Wer hat Anspruch auf die Förderung?

Gefördert werden sollen Familien mit mindestens einem Kind und einem maximalen Brutto-Haushaltseinkommen in Höhe von 60.000 Euro pro Jahr. Pro weiterem Kind erhöht sich das maximal zulässige Brutto-Haushaltseinkommen um 10.000 Euro pro Jahr.

Anzahl der Kinder im Haushaltmax. jährliches Brutto-Haushaltseinkommen
1 Kind60.000 Euro
2 Kinder70.000 Euro
3 Kinder80.000 Euro
4 Kinder90.000 Euro

Ob es darüber hinaus Obergrenzen in Bezug auf das vorhandene Eigenkapital geben wird, ist derzeit noch offen.

Werden alle Immobilienarten gefördert?

Seit November 2022 ist bekannt, dass die Förderung nur für den erstmaligen Erwerb von Wohneigentum beantragt werden kann. Und auch nur für den Kauf von Neubauten zur eigenen Wohnnutzung. Diese müssen mindestens den Standard klimafreundliche Gebäude (KFG) Basisstufe erfüllen. Die Bundesregierung möchte hiermit Anreize zur Schaffung von energetisch hochwertigem Wohneigentum setzen.

Somit wird der Kauf von Bestandsimmobilien nicht gefördert. Obwohl diese 79 Prozent der jährlich erworbenen und geerbten Immobilien ausmachen und lediglich 21 Prozent der Käufer:innen in Neubau investieren. Das ergab eine aktuelle Studie des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR).

Ab wann kann der zinsverbilligte Kredit beantragt werden?

Die Eigentumsförderung soll voraussichtlich ab Juni 2023 möglich sein. Weitere Details zu Antragsfristen dürften zeitnah bekanntgegeben werden.

Die Kredithöhe für das zinsverbilligte KfW-Darlehen ist auf 140.000 Euro bis maximal 24.000 Euro begrenzt.

Wie ist der Antrag zu stellen?

Genaue Details zur Förderung und Antragstellung finden Sie in unserem aktuellen Beitrag "Wohneigentum für Familien".

Wird auch ein Antrag auf Baukindergeld möglich sein?

Das Bundesbauministerium hat sich gegen eine Fortführung des umstrittenen Baukindergeldes entschieden. Zwar hatten zwischen 2018 und 2021 insgesamt mehr als 330.000 Menschen in Deutschland die Förderung genutzt. Allerdings bemängelten insbesondere Grüne, FDP und Linke, dass mit Einführung des Baukindergeldes die Preise gestiegen seien und somit in erster Linie Projektentwickler und Baufirmen statt Familien davon profitiert hätten.

Mit der neuen Eigentumsförderung möchte Bundesbauministerin Geywitz (SPD) sicherstellen, dass die Unterstützung tatsächlich bei Familien mit niedrigeren und mittleren Einkommen ankomme.

Werden nur Familien gefördert?

Jein. Denn hier plant das Bundesbauministerium mit verschiedenen "Fördertöpfen". Weitere 650 Millionen Euro sind für die Neubau-Förderung von Privatpersonen (z.B. unverheiratete Paare, Singles), Familien mit Brutto-Jahreseinkommen über 60.000 Euro und Bauträgern wie Wohnungsgenossenschaften vorgesehen.

Diese soll die EH55-Förderung ablösen, welche Ende Januar 2023 ausläuft. Werden Fördermittel für den Neubau aus diesem Topf beantragt, muss dieser den Energieeffizienzstandard (EH) 55 erfüllen. Und: diese Fördermittel sollen auch für Nichtwohngebäude wie Kitas, Schulen oder Bürogebäude gelten.

Da der Kreis der Förderberechtigten damit ziemlich groß ausfällt ist abzuwarten, wie lange die Mittel aus der Neubauförderung reichen werden.

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Foto: Tatiana Syrikova von Pexels

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