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Update: CO2-Preis

07. Januar 2025 | Rat § Recht
CO2-Preis auf Gebäude

Erhöhte Abgabe seit Januar 2025

Seit Januar 2025 müssen Immobilieneigentümer und Mieter über den CO2-Preis höhere Abgaben für fossile Brennstoffe zahlen.

 

Was ist der CO2-Preis für Gebäude?

Der CO2-Preis für Wohngebäude ist Teil des neuen Klimaschutzgesetzes. Bis 2045 soll Deutschland klimaneutral werden, dafür sollen CO2-Emissionen gesenkt werden. Seit Januar 2021 gilt der neue CO2-Preis in Höhe auf fossile Brennstoffe wie Öl und Gas (ähnlich dem Emissionshandel mit CO2-Verschmutzungsrechten, wie er schon länger für Energiewirtschaft und Industrie gilt). Von Anfangs 25 Euro je Tonne wurde dieser schrittweise auf nun 55 Euro je Tonne angehoben. Ab 2026 soll der Preis der Zertifikate dann durch Versteigerung ermittelt werden und zwischen 55 und 65 Euro je Tonne liegen.

Der CO2-Preis auf Brennstoffkosten wird wie eine Steuer beim Kauf erhoben und soll Investitionsanreize in energetische Maßnahmen für Gebäude schaffen, etwa durch den langfristigen Austausch von Heizungsanlagen mit fossilen Brennstoffen und den Umstieg auf erneuerbare Energien. Denn für diese muss kein CO2-Preis gezahlt werden.

Neben der CO2-Bepreisung auf bestehende Gebäude gelten auch für den Neubau höhere Standards. Heizungen, die ausschließlich mit fossilen Brennstoffen betrieben werden können, werden nicht mehr gefördert. Seit 2023 dürfen keine Öl- und Gasheizungen mehr ausgetauscht oder neu installiert werden (siehe hierzu auch unseren Beitrag zum Thema Heizungstausch).

Hin und Her um den CO2-Preis

Bis Mai 2021 konnten Vermieter die vollen Mehrkosten auf ihre Mieter umlegen. Dann sollten sie durch eine Fifty-Fifty-Regelung nur noch maximal die Hälfte der durch den CO2-Preis entstehenden Mehrkosten umlegen dürfen, unabhängig vom energetischen Zustand des Gebäudes. Das hatte sowohl auf Seiten der Eigentümerverbände als auch Interessenvertretungen der Mieter für Kritik gesorgt. Hauptargumente: Mieter hätten keinen Einfluss auf den energetischen Zustand eines Gebäudes, Vermieter wiederum keinen Einfluss auf den Strom- und Wärmeverbrauch der Mieter.

Der Eigentümerverband Haus & Grund hatte zeitnah nach der Bekanntgabe im Mai eine Klage gegen die neue Fifty-Fifty-Regelung beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Der Vorschlag der Fifty-Fifty-Regelung wurde deshalb bereits im Juni 2021 gekippt, was vorerst eine weitere alleinige Belastung der Mieter durch den CO2-Preis bedeutete.

Dabei wurde nicht nur die Fifty-Fifty-Regelung kritisiert, sondern auch eine einseitige Belastung der Mietenden - weshalb sich der Verband der Wohnungswirtschaft (GdW) sowie die Deutsche Energie Agentur (Dena) für eine sozial gerechtere Kostenaufteilung abhängig vom energetischen Zustand der Immobilie und der Effizienzklasse des Energieausweises einsetzten, um Investitionsanreize zu schaffen und Mieter nicht übermäßig zu belasten.

Neuregelung seit 2023: Kostenteilung abhängig vom energetischen Zustand

Anfang April 2022 hatte sich die Bundesregierung auf ein neues 10-Stufen-Modell mit Gültigkeit ab 2023 geeinigt, um die Belastung durch den CO2-Preis zwischen Eigentümern und Mietern zu verteilen. Dieses wurde im November 2022 noch einmal angepasst.

Die Kostenbeteiligung für Vermieter von Wohnimmobilien schwankt in Abhängigkeit des energetischen Zustandes des Gebäudes zwischen 0 und 95 Prozent des CO2-Preises.

Eigentümer, die in die Sanierung ihrer Immobilie investieren, werden beim CO2-Preis entlastet, indem sie die Kosten auf Mieter umlegen können. Seit 2025 erfolgt auch im Nichtwohnbereich eine Kostenaufteilung in Abhängigkeit des energetischen Zustands der Immobilie. Bei Nichtwohngebäuden, wie zum Beispiel Gewerbeimmobilien, galt bisher eine 50:50 Aufteilung, wobei individuelle Regelungen im Mietvertrag möglich waren. 

Das Stufenmodell richtet sich nach den CO2-Emissionen und gilt für alle Wohngebäude, einschließlich Wohn-, Alten- und Pflegeheimen und Gebäude mit gemischter Nutzung, in denen Brennstoffe genutzt werden, die unter das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) fallen." Die Festlegung der von den Parteien pro Wohneinheit zu tragenden CO2- Kosten erfolge über die Heizkostenabrechnung und richte sich nach der Wohnfläche in m². Wer Brennstoffe für seine Immobilie selbst kauft, etwa Heizöl, erhält mit der Brennstoffrechnung alle nötigen Informationen zur Ermittlung und Aufteilung der CO2-Kosten für die Mieter.

Energieeffizienz auf einen Blick

Selbstverständlich erhalten Sie zu allen Immobilien in unserem Angebot Auskunft über deren Energieeffizienz. Die wichtigsten Daten des Energieausweises finden Sie zu jedem Objekt auf unserer Webseite. Weitere Informationen zu denCO2-Emissionen stellt Ihnen unser Sales Team bei Bedarf zur Verfügung.

Bei Fragen zum Kauf einer Immobilie als Kapitalanlage oder zur Selbstnutzung, erreichen Sie uns über unser Kontaktformular oder telefonisch unter +49 (30) 610 820 200.

Foto von Heiko Ruth von Pexels

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