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Immobilie erben und verkaufen

06. September 2022 | Rat § Recht
geerbte Immobilie verkaufen

Immobilie geerbt? Was kommt auf Sie zu?

Jedes zweite Erbe in Deutschland beinhaltet eine Immobilie. Was Sie beim Verkauf beachten sollten:

Geerbte Immobilie verkaufen - so vermeiden Sie teure Fehler

Wer eine Immobilie erbt, möchte nicht immer auch darin wohnen. Vielleicht, weil das Haus in einer anderen Stadt liegt. Oder die Wohnung zu wenig Wohnfläche bietet. Dann bleiben zwei Alternativen: die geerbte Immobilie verkaufen oder vermieten.

Abhängig von verschiedenen Umständen ist die Vermietung nicht immer wirtschaftlich sinnvoll: Die Instandhaltungs- und Verwaltungskosten können manchmal höher sein, als die möglichen Mieteinnahmen. Zumal gibt es zahlreiche Auflagen für die Vermietung.

Für den Verkauf sprechen die aktuell hohen Immobilienpreise, vor allem in den Metropolen und deren Randgebieten. Wohnraum ist knapp, die Nachfrage ist hoch. In Berlin nicht zuletzt durch die starke Zuwanderung und stockenden Neubau von Wohnungen. Die Verkaufspreise für Immobilien in attraktiven Lagen steigen trotz der Veränderungen am Markt weiter. Auch für Wohnungen und Häuser im Berliner Umland lassen sich deutlich höhere Preise erzielen, als noch vor ein paar Jahren. Denn immer mehr Hauptstädter lernen das entspannte Leben im Grünen und die schnellen Anbindungen in die Stadt zu schätzen.

Mit dem Veräußerungsgewinn der geerbten Immobilie kann anschließend der Kauf einer passenderen Immobilie finanziert werden, etwa eine Eigentumswohnung für den studierenden Nachwuchs.

Auch im Fall einer Erbengemeinschaft ist ein Verkauf oftmals sinnvoll, um den Nachlass gerecht unter den Erben aufteilen zu können.

Was auch immer die Beweggründe für einen Verkauf sind, Sie sollten einige Punkte beachten, um dabei nicht Geld zu verschenken.

Den Wert der Erbimmobilie richtig ermitteln

Oftmals überschätzen Erben den Wert einer Immobilie, nicht zuletzt durch die emotionale Verbundenheit damit. Das Haus, das etwa von den Großeltern liebevoll gestaltet wurde, erscheint den Erben oft wertvoller, als es tatsächlich ist. Dadurch fällt ein neutrales Urteil schwer. Die entscheidenden - mitunter wertsteigernden - Faktoren zur Wertermittlung sind oft nicht bekannt.

Deshalb hilft es, sich hierfür professionelle Unterstützung durch einen erfahrenen Makler zu holen. Der Zustand der Immobilie, nötige Renovierungsarbeiten, Grundbucheinträge und die Lage werden für die Wertermittlung herangezogen. Der Vorteil: Mit einem realistischen Kaufpreis zieht sich der Verkauf nicht unnötig in die Länge. Durch zu hohe Wunschpreise ist eine Immobilie am Markt dagegen schnell „verbrannt“, der Kaufpreis muss dann durch das andauernde Desinteresse im Markt auffällig reduziert werden.

Sie möchten wissen, was Ihre Immobilie für einen Verkaufswert hat?  Füllen Sie einfach unser Bewertungsformular aus. Unser professioneller Service ist für Sie kostenfrei.

Erbschaftssteuer: Freibeträge beachten

Immobilienerbschaften unterliegen in Deutschland der Steuerpflicht. Nicht immer muss jedoch auch Geld an das Finanzamt gezahlt werden. Für Ehepartner gilt ein Freibetrag in Höhe von 500.000 Euro, ehe Erbschaftssteuer anfällt. Für Kinder sind dies immerhin noch 400.000 Euro, für Enkel 200.000 Euro. Für Geschwister und weitere Erben sind es nur noch 20.000 Euro. (Stand 2022, berlin.de)

Oberhalb der Freigrenzen wird Erbschaftssteuer fällig. Der Steuersatz hängt von der Summe des geerbten Vermögens und der persönlichen Steuerklasse ab und beginnt bei sieben Prozent. Wird neben der Immobilie auch anderweitiges Vermögen, etwa in Form von Aktien, Barvermögen u. ä. vererbt, sind diese Freibeträge schnell erreicht.

Die geerbte Immobilie zu verkaufen lohnt sich besonders dann, wenn keine oder nur eine geringe Erbschaftssteuer gezahlt werden muss. Andernfalls ist es ratsam, die Immobilie zunächst für zehn Jahre selbst zu nutzen, um sie anschließend steuerfrei verkaufen zu können.

Spekulationssteuer: der richtige Zeitpunkt, um Ihre geerbte Immobilie zu verkaufen

Beim Verkauf einer geerbten Immobilie ist in der Regel keine Einkommenssteuer auf den Gewinn des Verkaufspreises zu zahlen. Wichtig ist jedoch die Einhaltung der zehnjährigen Spekulationsfrist. Hierfür ist relevant, ob die Immobilie mindestens zehn Jahre ohne Unterbrechung vom (verstorbenen) Eigentümer bewohnt wurde. In diesem Falle würde dieser Zeitraum dem Erben zugerechnet, Spekulationssteuer entfällt.

Anders sieht es beim Verkauf einer geerbten Mietwohnung aus, die nicht vom Eigentümer bewohnt wurde. Auch für Gewerbeimmobilien, Ferienwohnungen und Tiefgaragenstellplätze gelten Sonderregelungen. Dann ist die Sperrfrist von zehn Jahren zu beachten, ehe die Wohnung oder Immobilie ohne zusätzliche Spekulationssteuer verkauft werden darf. Andernfalls ist der Veräußerungsgewinn zusätzlich zur Einkommenssteuer zu versteuern.

Lesen Sie hier im Detail, wie Sie Spekulationssteuer vermeiden können.

Der richtige Partner für den Verkauf Ihrer geerbten Immobilie

Als Immobilienunternehmen mit langjähriger Erfahrung - Berlin ist unser Heimatmarkt - kennen wir uns sehr gut mit den Herausforderungen beim Verkauf einer geerbten Immobilie aus. Vertrauen Sie daher von Anfang an auf professionelle Begleitung während dieses sensiblen Prozesses. Insbesondere bei mehreren Erb:innen kann ein Makler oder eine Maklerin als neutrale Vermittlungsperson zwischen den verschiedenen Parteien sehr hilfreich und zielführend sein.

Bei Fragen zum Thema oder zur Vereinbarung eines Besichtigungstermins Ihrer Immobilie für eine unverbindliche Einwertung durch unser sachverständiges Team schicken Sie uns einfach eine Anfrage oder rufen Sie uns unter +49 30 610 820 200 an.

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