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Mietendeckel gekippt!

15. April 2021 | Rat § Recht
Berliner Mietendeckel gekippt

Urteil: Berliner Mietendeckel ist verfassungswidrig

Was bedeutet die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über den Mietendeckel für Mietende, Vermieter:innen und Immobilienkäufer:innen?

Bilanz: ein Jahr Mietendeckel und seine negativen Folgen

Von Beginn an stand der Berliner Mietendeckel in der Kritik, nicht nur von Vertreter:innen der Immobilienbranche, sondern auch Politiker:innen, Rechtsanwält:innen, Eigentümer- und Vermieterverbänden und Mietervereinen. Seit Anfang 2020 in Kraft getreten, sollte der Deckel planmäßig im Jahr 2025 auslaufen und bis dahin für Entspannung auf dem Berliner Mietwohnungsmarkt sorgen. Die Mieten für 1,5 Millionen Wohnungen in der Hauptstadt waren auf dem Stand von Juni 2019 eingefroren worden. Ausgenommen waren lediglich Neubauwohnungen, die nach 2014 gebaut wurden. Nun wurde das umstrittene Gesetz am 15. April vorzeitig aufgrund vielfacher Klagen durch das Bundesverfassungsgericht für nichtig erklärt und der Mietendeckel gekippt.

Und das war höchste Zeit, denn schon jetzt sind die negativen Folgen offensichtlich:

  • Das Mietangebot ist seit Inkrafttreten des Gesetzes massiv eingebrochen, die Konkurrenz um freie, bezahlbare Wohnungen hat sich enorm verschärft.
  • Profiteure waren häufig gut situierte Mieter:innen in Innenstadtlagen, während finanzschwache Mieter:innen am Stadtrand kaum oder gar nicht von dem Gesetz profitiert haben.
  • Der Schwarzmarkt und die Vergabe von Mietwohnungen unter der Hand hat stark zugenommen.
  • Die Zahl der Bauanträge und Baugenehmigungen ist aufgrund der Verunsicherung vieler Investor:innen gesunken. Somit entsteht noch weniger Neubau, für den die Genehmigungen ohnehin viel zu langsam erteilt werden. Eine zusätzliche Verknappung des Angebots.

Bitter: Mieter:innen sind die Hauptleidtragenden dieser fehlgeleiteten Politik

Dort, wo Mietende aufgrund des Mietendeckels eine Mietsenkung erwirkt hatten, haben Vermieter:innen nun Anspruch auf die Nachzahlung der einbehaltenen Mietzahlungen. Das Problem: laut einer aktuellen Umfrage der Berliner Sparkasse haben lediglich 41 Prozent der Befragten Geld für diesen Fall zurückgelegt. Befragt wurden 1011 Berliner:innen ab 18 Jahren. Bei teilweise mehreren Hundert Euro Mietersparnis, stellt das eine erhebliche finanzielle Belastung für alle dar, die das Geld nicht sparen konnten. Die wirtschaftlichen Auswirkungen durch die Corona-Pandemie verschärfen die Situation der Betroffenen zusätzlich.

Eine herbe Enttäuschung für genau diejenigen, denen die politischen Akteure eigentlich helfen wollten. Doch der bundesweite Alleingang des rot-rot-grünen Berliner Senats war vorschnell und verfassungswidrig.

Ausblick: wie wird sich der Berliner Wohnungsmarkt weiterentwickeln?

Für Vermieter:innen stellt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts erst einmal eine gute Nachricht dar, denn sie bietet ihnen Rechtssicherheit. Ein rechtswidriger Eingriff in das Grundrecht wurde abgewehrt. Weiterhin gilt in Berlin die Mietpreisbremse, die seit Juni 2015 die Miethöhe bei Neuvermietungen anhand der ortsüblichen Vergleichsmieten regelt.

Abzuwarten ist dennoch, welche weiteren Schritte die Berliner Landesregierung vornehmen wird und welchen politischen Wandel gegebenenfalls die Abgeordnetenhauswahlen im Herbst mit sich bringen.

Einige Vermieter:innen hatten die Phase der Unsicherheit abgewartet und freigewordene Wohnungen zum Teil gar nicht neu auf dem Markt angeboten - hier ist auf eine Entspannung und einen Anstieg des Angebots zu hoffen. Andere hatten sich aufgrund der Unwirtschaftlichkeit der Vermietung und teils hoher Finanzierungskosten für einen Verkauf ihrer Eigentumswohnungen entschieden. Es ist unerlässlich, dass durch weitsichtige politische Entscheidungen die Vermietung in der Hauptstadt wieder attraktiver wird, immerhin stellen die insgesamt 196.600 privaten Vermieter:innen in Berlin ein wichtiges Gegengewicht zu den großen Wohnungsunternehmen dar.

Besonders in Hinblick auf den Neubau, der ohnehin immer wieder durch neue Reformen und Forderungen erschwert wird (Stichwort Energie-Einsparverordnung und europäischer Green Deal), ist auf eine Entspannung am Markt zu hoffen. Sofern der ideologische Aktivismus gegen Investor:innen gebremst und ein zukunftsweisendes Miteinander von Politik, Bürger:innen und Immobilien- und Bauunternehmen möglich wird. Nur so kann langfristig der Bedarf an Wohnraum - sowohl zur Miete als auch zum Kauf - gedeckt werden.

Sie haben Fragen zum Thema Mietendeckel?

Wie sich der Berliner Wohnungsmarkt weiter entwickelt, bleibt abzusehen. Wir verfolgen das Thema selbstverständlich weiter für Sie und informieren Sie in unserem Blog sowie auf unseren Social Media Kanälen.

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