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Heizungstausch

31. Mai 2024 | Rat § Recht
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Ab sofort KfW-Förderung auch für Eigentumswohnungen und WEG möglich

Ab sofort KfW-Förderung auch für private Eigentümer von Eigentumswohnungen und WEG möglich.

Der Einbau klimafreundlicher Heizungen wird für private Eigentümer von Mehrfamilienhäusern und Wohnungseigentümergemeinschaften mit bis zu 70 Prozent gefördert.

Private Besitzer von Einfamilienhäusern konnten bereits seit Februar einen Förderantrag stellen. Seit Ende Mai können nun auch Besitzer von anderem Wohneigentum die Förderung der KfW in Anspruch nehmen.

Wer kann die KfW-Förderung beantragen?

Die Förderung richtet sich explizit an Privatpersonen die alleiniger Eigentümer einer selbstgenutzten Eigentumswohnung oder eines Mehrfamilienhauses sind sowie private Immobilienbesitzer, die Teil einer Wohnungseigentümergemeinschaft sind und in dieser Immobilie ihren Hauptwohnsitz haben.

Ab sofort antragsberechtigt sind:

  • Eigentümer von selbstgenutzten Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümer von ungeteilten Mehrfamilienhäusern
  • Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) mit Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum

Ab Ende August 2024 wird die Berechtigung zudem ausgeweitet auf:

  • Eigentümer von vermieteten oder nicht selbstgenutzten Einfamilienhäusern
  • Eigentümer von Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) mit Maßnahmen am Sondereigentum

Der Umstieg auf eine neue Zentralheizung eines Mehrfamilienhauses in Besitz einer Wohnungseigentümergemeinschaft ist also bereits jetzt förderbar. Soll der Heizungstausch nur in einer einzelnen Eigentumswohnung stattfinden, müssen Eigentümer mit der Umsetzung noch bis Ende August 2024 warten.

Welche Heizungen werden gefördert?

Das neue Gebäudeenergiegesetz von 1. Januar 2024 schreibt vor, dass neue Heizungen mindestens 65 Prozent des Energiebedarfs aus erneuerbaren Energiequellen decken müssen. Gas und Ölheizungen sollen bis 2045 ersetzt sein.

Im Neubaubereich gilt diese Vorgabe bereits seit Beginn des Jahres. Für Bestandsgebiete in Gemeinden ab 100.000 Einwohnern muss die kommunale Wärmeplanung bis Juni 2026 vorliegen, für alle anderen Bestandsgebiete in Deutschland gilt eine Frist bis Juni 2028.

Folgende Heizungsarten auf Basis erneuerbarer Energien werden gefördert:

  • Wärmepumpen
  • Solarthermische Anlagen
  • Biomasseheizungen
  • Brennstoffzellenheizungen
  • Gebäudenetzanschlüsse
  • Wärmenetzanschlüsse
  • Gasheizungen sind dann möglich, wenn ein Wasserstoffnetz geplant ist und die Gasheizungen „H2-ready“ sind oder mit mindestens 65 Prozent Biogas betrieben werden.

Achtung: Bei Hybridheizungen wie H2-ready Gasheizungen bzw. der Kombination von beispielsweise Gasheizungen plus Wärmepumpe, ist lediglich der erneuerbare Energien-Anteil förderfähig, nicht die gesamten Kosten, die beim Kauf und der Installation entstehen.

Wie hoch fällt die KfW-Zuschussförderung zum Heizungstausch aus?

Die maximale Fördersumme für den Umstieg auf umweltfreundliche Heizungen beträgt 70 Prozent der Investitionskosten von maximal 30.000 Euro, wenn das Gebäude älter als 5 Jahre ist. Kosten darüber hinaus werden bei der Ermittlung der Fördersumme nicht berücksichtigt.

Durch die Zuschüsse lassen sich die realen Kosten für Eigentümer stark reduzieren, der Kauf und die Installation einer Wärmepumpe sind somit schon ab 9.000 Euro möglich.

Zudem profitieren Eigentümer dank einer höheren Effizienz der neuen Geräte von geringeren Heizkosten und einem geringeren Wartungsaufwand.

Die Höhe der Förderung steht in Abhängigkeit zu verschiedenen Fördersätzen:

 

FörderartFördersatzFörderberechtigt  
Basisförderung30 %alle Antragsteller  
Klimageschwindigkeits-Bonus20 %selbstnutzende Eigentümer, gültig für Antragstellung bis 31.12.2028, danach jährlich abnehmend  
Einkommens-Bonus30 %selbstnutzende Eigentümer mit einem maximal zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von 40.000 Euro  
Effizienz-Bonus5 %alle Antragsteller, begrenzt auf Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel oder Erd- & Wasser-Wärmepumpen  

 

Zusätzlich kann die Förderung mit einem zinsvergünstigten Ergänzungskredit der KfW in Höhe von maximal 120.000 Euro kombiniert werden. Diesen können Hauseigentümer mit einem Jahreshaushaltseinkommen von maximal 90.000 Euro brutto beantragen. Der Ergänzungskredit ist über die Hausbank zu beantragen, eine Zuschusszusage der KfW muss dabei vorgelegt werden.

Was gibt es vor der Antragstellung zum Heizungstausch zu beachten?

Bevor Sie den Antrag auf Förderung zum Heizungstausch stellen können, ist die Beratung durch einen Energieberater oder einen zertifizierten Heizungsprofi verpflichtend. Der Energieberater stellt nach der Beratung eine Bescheinigung mit der BZA-ID (BZA = Bestätigung zum Antrag) aus, welche der KfW als Nachweis zur stattgefundenen Beratung dient und im Förderantrag angegeben werden muss.

Darüber hinaus dürfen jedoch mehrere Angebote für den Heizungstausch selbst eingeholt werden, der Eigentümer hat hier die freie Wahl. Jedoch sind die förderfähigen Kosten auf maximal 30.000 Euro begrenzt.

Haben Sie sich für ein Angebot entschieden, können Sie den Vertrag abschließen. Achten Sie darauf, dass ein voraussichtliches Umsetzungsdatum im Angebot vermerkt ist.

Bis Ende November 2024 kann die Installation auch vor Antragstellung umgesetzt werden, da die Anträge nachgereicht werden können und die Zuschüsse auch rückwirkend gewährt werden, sofern der Vorhabenbeginn bis zum 31. August 2024 geplant ist. Das liegt daran, dass die KfW erst seit diesem Jahr für die Verwaltung der Förderanträge zuständig ist. Hier hat sie das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) abgelöst, das bis Ende 2023 zuständig war. Heben Sie daher alle Rechnungen und Belege gut auf.

Ab 2025 muss die Beantragung auf Förderung vor dem Kauf und der Installation einer neuen Heizung erfolgen.

Wie funktioniert die Antragstellung bei der KfW?

Die staatliche Förderung kann direkt über die Homepage der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragt werden.

Antragsteller ist bei Einfamilienhäusern nur der Eigentümer der Immobilie. Bei Wohnungseigentümergemeinschaften sowie Zwei- und Mehrfamilienhäusern erfolgt die Antragstellung über einen gemeinschaftlichen Antrag (Basisantrag) und gegebenenfalls weitere Zusatzanträge für die selbstnutzenden Eigentümer der Eigentumswohnungen.

Nach Bewilligung der Förderung haben die Antragsteller 36 Monate Zeit, den Heizungstausch durchzuführen. Spätestens sechs Monate nach Abschluss des Vorhabens (Datum der letzten Rechnung) müssen die Nachweise dann bei der KfW vorgelegt werden.

Können wir Ihnen bei weiteren Fragen rund um Ihre Immobilie weiterhelfen?

Dieser Beitrag stellt eine Zusammenfassung zum Thema Heizungstausch und KfW-Förderung dar. Er soll Ihnen einen Einstieg und ersten Überblick bieten und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Wenden Sie sich für eine detaillierte Beratung an einen Energieberater. Experten in Ihrer Umgebung finden Sie beispielsweise über die Energieberatung der Verbraucherzentrale oder die Energieeffizienz-Expertenliste der Deutschen Energie-Agentur (DENA).

Für alle weiteren Fragen rund um den Immobilienkauf in Berlin steht Ihnen das kompetente ImmoKEY Team gerne bereit. Nutzen Sie für die Kontaktaufnahme unser Formular oder rufen Sie uns an unter +49 (30) 610 820 200.

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